Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung – (un)trennbar?
Verfasserin: Angelina Henn (studiert Angewandte Kulturwissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und war von Februar bis April 2024 Praktikantin im Adolf-Bender-Zentrum)
„…damit so etwas nie wieder geschieht!“ – dieser Satz von Adolf Bender war nach all den Erlebnissen in der Zeit des Nationalsozialismus zu seinem Lebensmotto geworden und zugleich auch der Antrieb, bis in seine letzten Lebensjahre an Schulen über die Verbrechen der Nationalsozialisten aufzuklären. Diese hatte er als politisch Gefangener in den Konzentrationslagern am eigenen Leib erfahren müssen. In seiner Biografie zeigt sich, wie eng Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung verbunden sind. Dieser Blogartikel ist eine Annäherung an diese beiden Themenkomplexe, mit denen ich mich während meines Praktikums u. a. beschäftigt habe und soll ihre historische Verbindung, die weitreichender ist als wohl zunächst angenommen, aufzeigen.
Der mühselige Weg der Aufarbeitung des Nationalsozialismus
Die Aufarbeitung des Nationalsozialismus und all den Ereignissen, die er mit sich brachte, gestaltete sich nach Kriegsende 1945 als langwieriger Prozess, bei dem sich die Beteiligten mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert sahen. So entwickelten die Alliierten bspw. im Rahmen der Reeducation Bildungsformate, mit denen die Deutschen weg von den Ideen der nationalsozialistischen Ideologie hin zu demokratischem Denken „umerzogen“ werden sollten. Eine Maßnahme war die direkte Konfrontation mit den Gräueltaten im Rahmen von Filmen. Diese hatte jedoch nicht die gewünschte Wirkung. Belegen lässt sich dies beispielhaft anhand eines zeitgenössischen Berichts des Schriftstellers Erich Kästner, der 1946 als Feuilletonist bei der Neuen Zeitung arbeitete und im Rahmen dieser Tätigkeit eine Vorstellung von „Die Todesmühlen“ in einem bayerischen Kino besuchte. Dieser Film des US-Regisseurs Billy Wilder zeigt Aufnahmen der befreiten Lager. Man sieht ausgemergelte Menschen, denen der Schrecken der Zeit im Konzentrationslager in die Gesichter geschrieben steht, man sieht Leichenberge, die die unfassbaren Taten der Nationalsozialisten bezeugen. Bilder, die aufrütteln und zum Nachdenken anregen sollen – und doch, wie Kästner es für diese Vorstellung im Februar 1946 beschrieb, bei vielen Menschen genau zum Gegenteil führten: viele hätten den Saal ohne erkennbare Reaktion verlassen oder die Aufnahmen gar als Propaganda der Alliierten abgetan. Von einer nachhaltigen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit konnte in den ersten Jahren nach Kriegsende daher kaum die Rede sein.
Dass dies Konsequenzen hatte, zeigte sich spätestens 1959, wo diese unzureichende Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in einer Welle antisemitischer Äußerungen und Straftaten deutlich sichtbar wurde (z. B. Schändung der Synagoge in Köln). Die Reaktionen darauf waren zahlreich, viele intellektuelle Stimmen erhoben sich mahnend. So warnte Theodor W. Adorno, damals selbst Verfolgter im Nationalsozialismus gewesen, vor einem weiter bestehenden Antisemitismus in der Gesellschaft und versuchte, der beunruhigenden Entwicklung mit Vorträgen entgegenzuwirken. Der wohl bekannteste darunter ist „Erziehung nach Auschwitz“ (Erstsendung 18.04.1966 im HR, 1967 in Schriftform). In diesem beschreibt Adorno folgendes als oberstes Ziel jeglicher Pädagogik[1]:
Aller politische Unterricht endlich sollte zentriert sein darin, daß Auschwitz nicht sich wiederhole. Das wäre möglich nur, wenn zumal er ohne Angst, bei irgendwelchen Mächten anzustoßen, offen mit diesem Allerwichtigsten sich beschäftigt. Dazu müßte er in Soziologie sich verwandeln, also über das gesellschaftliche Kräftespiel belehren, das hinter der Oberfläche der politischen Formen seinen Ort hat.[2]
Diese Forderung impliziert wiederum eine Pädagogik über Auschwitz. Doch wie gelingt dies? Wie die früheren Reeducation-Maßnahmen der Alliierten zeigten, ist die Überwältigung bei solch einem sensiblen Thema kein geeignetes Mittel. Es muss in der Bildungsarbeit so vermittelt werden, dass Kinder und Jugendliche „nachhaltige und sachangemessene moralische Haltungen“[3] dazu entwickeln können. Ein Ansatz hierfür ist die Verknüpfung der Erinnerungsarbeit mit der Menschenrechtsbildung.
Die Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Die Geschichte der Menschenrechte ist eng verwoben mit der Frage nach einer gelungenen Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs versuchten dies nämlich nicht nur die Alliierten in den besetzten Gebieten Deutschlands, sondern es wurde weltweit darüber diskutiert, wie man solche Verbrechen in Zukunft verhindern könne. Als wohl wichtigstes Ergebnis dieses Diskurses entstand die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris verkündeten. In ihrer Präambel stehen folgende Zeilen, die auf den Ursprung der Erklärung in den Menschenrechtsverletzungen der nationalsozialistischen Vergangenheit verweist:
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen […][4]
Die aus 30 Artikeln bestehende Erklärung enthält grundlegende Ansichten darüber, welche Rechte jedem Menschen zustehen sollten – unabhängig von Faktoren wie Ethnie, Geschlecht oder Religion. Die schrecklichen Erfahrungen der vorherigen Jahre hatten zu einer „Entschlossenheit [geführt], gerade diese Erinnerung an Schrecken und Gewalt zu einer mobilisierenden und stabilisierenden Kraft für Rechtsstaatlichkeit und Frieden in der Welt zu machen“[5] und so wurde nun mit der Niederschreibung der AEMR ein großer, gemeinsamer Schritt in der Aufklärung der Vergangenheit und auch in der „Vorbereitung“ einer besseren Zukunft gewagt.
Abgrenzen und ergänzen: Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung
Doch die Verknüpfung Erinnerungsarbeit – Menschenrechtsbildung ist nicht gänzlich unumstritten. Gerade auch in Deutschland ist die Beziehung zwischen diesen beiden Elementen durch unsere historische Vergangenheit oft vorgenommen worden, da die Aufarbeitung dieser Zeit automatisch mit der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen einherging. Es stellt sich daher die Frage, ob „Menschenrechtserziehung in Deutschland […] immer auch Erziehung nach Auschwitz“[6] sein muss. Hier muss man sich fragen, wie an Ereignisse in der Geschichte erinnert werden kann. Nach Aleida Assmann ist die historische „Erinnerung“ das „Funktionsgedächtnis“ einer Gesellschaft, das Erinnerungspolitik auf zwei Arten durchführt: zum einen durch Aufarbeitung, indem also Unrecht benannt wird, Betroffene und Opfer ins Recht gesetzt und Verantwortlichkeiten aufgedeckt werden, zum anderen durch Politische Bildung, die den Einzelnen dazu befähigen soll – aufbauend auf einer Grundkenntnis von historischen Begebenheiten und Zusammenhängen – aktuelle Fragestellungen zu beurteilen und einzuordnen. Die ersten Jahre und Jahrzehnte der deutschen Erinnerungsarbeit waren zudem sehr auf eine nationale Gedächtnis- und Identitätsbildung fokussiert. Dies zeigt sich auch besonders in der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, indem bspw. das SED-Regime zunächst eher mit der Zeit der NS-Diktatur verglichen, aber kaum „im europäischen Kontext der Nachkriegszeit und der sowjetischen Satellitenstaaten“[7] betrachtet wurde. Ab den 1990er Jahren wurde es schließlich üblicher, transnationaler zu denken und dabei auch die Menschenrechte zur Beantwortung von Fragestellungen innerhalb internationaler Beratungen und Entscheidungen heranzuziehen.
Wenn man nun die Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung verbinden will, ist es wichtig, für beide Seiten „eine kritische Reflexion der jeweiligen Ansprüche und Revierabgrenzungen“[8] vorzunehmen. Doch wie die zuvor bereits erwähnte Präambel der AEMR zeigt, sind diese beiden Ebenen oder Gegenstandsbereiche zumindest im Bereich der Bildungsarbeit nicht gegensätzlich aufzufassen, denn zum einen sind die in den AEMR verankerten Ziele eine wichtige Basis für die Erinnerungsarbeit, zum anderen kann die Menschenrechtsbildung nicht auf eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit bzw. das Aufzeigen von historischen Prozessen verzichten, wenn sie verdeutlichen will, warum ihr Bestehen von hoher Bedeutung ist. Insgesamt lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass eine scharfe Trennung von Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung nicht sinnvoll ist. Zum einen bedingen sie sich historisch, zum anderen sind beide Felder füreinander wertvoll und können sich in pädagogischen Konzepten gut ergänzen, wenn sie sinnvoll angewandt werden. Als praktisches Beispiel dafür lässt sich die Arbeit des Adolf-Bender-Zentrums nennen.
Sein Namensgeber Adolf Bender wurde 1903 in Mainz geboren und wandte sich schon früh der Kunst zu. So war er auch ab den frühen 1920er Jahren Mitglied im Mainzer Künstlerbund, dessen Mitglieder sich politisch engagierten. Sie waren laut Bender „national eingestellt“[9], also gegen die französische Besatzung des Ruhrgebiets. Teilweise waren sie auch aktivistisch tätig, so nahm Bender 1923 an einer anti-französischen Demo teil und musste daraufhin nach Frankfurt fliehen, weil diese Stadt in einer anderen Besatzungszone lag und er dort vor Verfolgung erst einmal sicher war. 1924 ließ er sich dort fest nieder und wurde mit dem Aufstieg Hitlers zunehmend politisch aktiv. Das hatte zur Folge, dass er 1933 nach Frankreich zu seiner Schwester flüchten musste. Im Oktober 1933 kehrte er dann zurück nach Mainz, in der Annahme, die Situation habe sich entspannt. Dort wurde er allerdings noch in der gleichen Nacht in „polizeiliche Schutzhaft“ genommen und ohne Gerichtsverhandlung zunächst in das Konzentrationslager (KZ) Börgermoor gebracht, dann im April 1934 ins KZ Esterwegen. Dort musste er harte Zwangsarbeit leisten, indem er mit den anderen „Moorsoldaten“ Torf stechen mussten. Mit einigen von ihnen freundete sich Bender an, u. a. mit dem Duisburger Maler und Grafiker Heinz Kiwitz, der wegen seiner kommunistischen Überzeugungen interniert war. Mit ihm bemalte und gestaltete Bender die Notenblätter des bekannten Liedes „Die Moorsoldaten“, von denen heute noch einige erhalten sind. Seine wohl nachhaltigste Begegnung war die mit Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky, den er in Esterwegen kennengelernt hatte.
Insgesamt war Bender 34 Monate interniert. Diese Zeit hinterließ tiefe Spuren bei ihm – körperlich als auch seelisch. Nach seiner Freilassung 1936 kehrte er wieder nach Mainz zurück, wo er ein Jahr später eine Anstellung auf einem Schiff als Buchhändler bekam. 1941 wurde er dann zum Wehrdienst eingezogen. Er war in diesem Rahmen als Rechnungsführer in St. Wendel tätig. Hier half er auch beim Aufbau eines Kriegsgefangenenlagers, wobei er anderen Menschen gegenüber stets hilfsbereit war (auch offiziell „feindlichen“ Personen, bspw. zwei russischen Offizieren), trotz der traumatischen Ereignisse der letzten Jahre, die er nie richtig aufarbeiten konnte. In St. Wendel lernte er auch seine zukünftige Frau kennen, mit der eine Familie gründete und sich dann endgültig dort niederließ. Er war in den folgenden Jahren und Jahrzehnten weiterhin als Maler tätig, aber auch in anderen Funktionen, wie bspw. als Geschäftsführer des Schutzvereins für Handel und Gewerbe St. Wendel, wo er vor allem für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig war.
Der Moorsoldatenzyklus als Dichotomie von Hoffnung(slosigkeit)
In den 1960er und 1970er Jahren entstand Benders wohl wichtigstes Werk: der Moorsoldatenzyklus. Dabei handelt es sich um insgesamt 28 Darstellungen, in denen er seine Erlebnisse in den beiden KZs verarbeitete. Dort hatte er während seiner Internierung zahlreiche Skizzen angefertigt, die er nun auf die Leinwand brachte. Diese Bilder waren auch die Ausgangsbasis seiner Bildungsarbeit. Mit ihnen „im Gepäck“ besuchte er Schulen und hielt Vorträge. Dies half ihm, seine Vergangenheit auf- und zu verarbeiten. Stets betonte er dabei sein Motto „… damit so etwas nie mehr geschieht!“ – in der Hoffnung, durch seine Arbeit dazu beitragen zu können. Verkörpert wird diese Hoffnung auch durch ein Element innerhalb der Bilder des Moorsoldaten-Zyklus. Beim Betrachten dieser fällt zunächst auf, dass die Farben sehr gedeckt gehalten sind. Nur das Wesentlichste wird gezeigt. Die Formgestaltung ist relativ einfach, kantig; drückt aus, wie hart die Haftbedingungen waren. Doch ein Gestaltungselement sticht aus dieser Tristheit heraus: die Sonne, die auf mehreren Gemälden rotgleißend am Horizont versinkt. Sie kann als Symbol der Hoffnung gelesen werden: egal, wie aussichtslos eine Situation gerade erscheinen mag, die Sonne – sei sie auch in diesem Moment nur noch gerade so sichtbar – wird zwar unter-, aber auch wieder aufgehen. Die Bilder werden damit zu einem „Moment der politischen Aufklärung und Bewußtseinsbildung“[10].
Damit Benders Arbeit fortleben konnte, wurde 1985 die nach ihm benannte Bildungsstätte in St. Wendel gegründet: das „Adolf-Bender-Zentrum e.V., Verein zur Förderung demokratischer Traditionen“ (kurz ABZ). Lag der Fokus in den Anfangszeiten der Bildungsstätte auf der Arbeit, die ihr Namensgeber begonnen hatte – der Erinnerungsarbeit mit Bezug auf den Nationalsozialismus – erweiterte sich das Themenfeld im Laufe der Jahre stetig. Heute liegen die Tätigkeitsschwerpunkte neben der Erinnerungsarbeit auf der Demokratie- und Menschenrechtsbildung, der politischen Bildung sowie der Beratung und nachhaltigen Förderung von zivilgesellschaftlichen Strukturen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Adolf Bender, einst selbst Betroffener von schweren Menschenrechtsverletzungen, setzte sich zeitlebens besonders dafür ein, über ebensolche aufzuklären und ist damit ein Paradebeispiel dafür, wie Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung miteinander verwoben sind.
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[1] Pädagogik meint hier alle bildungsbezogenen Praktiken, die außerhalb des familiären Umfeldes stattfinden (Schule, öffentlich getragene Jugend- und Bildungsarbeit).
[2] Theodor W. Adorno: Gesammelte Schriften. 1. Auflage. Band 10. Kulturkritik und Gesellschaft 1. Prismen [u. a.], Frankfurt am Main 2003, S. 690.
[3] Micha Brumlik: „Dass Auschwitz sich nie wiederhole…“. Pädagogische Reaktionen auf Antisemitismus, unter: www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/41277/dass-auschwitz-sich-nie-wiederhole/.
[4] Vereinte Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948, unter: https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/.
[5] Michael Gottlob: Menschenrechte und Erinnerung – ein Dilemma, unter: www.amnesty.de/informieren/
amnesty-journal/kollektive-erinnerung-gewalterfahrung-menschenrechte-und-erinnerung-ein-dilemma.
[6] Klaus-Peter Fritzsche: UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechtserziehung. Kulturelles Kapital und kritisches Potenzial, in: ZEP. Zeitschrift für internationale Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik 25 (2002) 4, S. 10-13, unter: www.pedocs.de/volltexte/2014/6198/pdf/ZEP_2002_4_Fritzsche_UNESCO_
Lehrstuhl_Menschenrechtserziehung.pdf
[7] Hasko Zimmer: Perspektiven der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Globalisierung. „Zukunft der Erinnerung“. Aspekte eines Krisendiskurses, S. 5, unter: https://menschenrechte.org/wp-content/uploads/2009/
11/Erinnerung-im-Horizont-der-Menschenrechte.pdf
[8] Ebd., S. 11.
[9] Museum St. Wendel: Adolf Bender. 1903-1997. St. Wendel 2003, S. 5.
[10] o. V.: Mahnung an uns alle. Ausstellung ‚Moorsoldaten‘ eröffnet, in: Wiesbadener Kurier, 12.09.1977.
Literatur und Quellen:
Adorno, Theodor W.: Gesammelte Schriften. Band 10: Kulturkritik und Gesellschaft I. Prismen [u. a.], Frankfurt am Main 2003, S. 690.
Brumlik, Micha: „Dass Auschwitz sich nie wiederhole…“. Pädagogische Reaktionen auf Antisemitismus, unter: www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/41277/dass-auschwitz-sich-nie-wiederhole/ (letzter Zugriff: 04.04.24).
Fritzsche, Klaus-Peter: UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechtserziehung. Kulturelles Kapital und kritisches Potenzial, in: ZEP. Zeitschrift für internationale Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik 25 (2002) 4, S. 10-13, unter: www.pedocs.de/volltexte/2014/6198/pdf/
ZEP_2002_4_Fritzsche_UNESCO_Lehrstuhl_Menschenrechtserziehung.pdf (letzter Zugriff: 04.04.24).
Gottlob, Michael: Menschenrechte und Erinnerung – ein Dilemma, unter: www.amnesty.de/
informieren/amnesty-journal/kollektive-erinnerung-gewalterfahrung-menschenrechte-und-erinnerung-ein-dilemma (letzter Zugriff: 04.04.24).
Museum St. Wendel: Adolf Bender. 1903-1997. St. Wendel 2003.
o.V.: Mit Erinnerungspolitik die Demokratie verteidigen – Wirkungsmächtigkeit der Erinnerungsarbeit (Berlin, 01.Juni 2017), unter: www.bpb.de/die-bpb/presse/249755/mit-erinnerungspolitik-die-demokratie-verteidigen-wirkungsmaechtigkeit-der-erinnerungsarbeit-berlin-01-juni-2017/ (letzter Zugriff: 04.04.24).
o.V.: Mahnung an uns alle. Ausstellung ‚Moorsoldaten‘ eröffnet, in: Wiesbadener Kurier, 12.09.1977.
Vereinte Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948, unter: https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/ (letzter Zugriff: 04.04.24).
Zimmer, Hasko: Perspektiven der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Globalisierung. „Zukunft der Erinnerung“. Aspekte eines Krisendiskurses, S. 5, unter: https://menschenrechte.org/wp-
content/uploads/2009/11/Erinnerung-im-Horizont-der-Menschenrechte.pdf (letzter Zugriff: 04.04.24).